Einigung Lieferkettengesetz

Jetzt kommt (endlich) ein Lieferkettengesetz!

Die Bundesregierung hat sich auf einen Kompromiss zum Lieferkettengesetz verständigt. Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung und ein großer Erfolg derjenigen, die sich für die Initiative Lieferkettengesetz engagieren und stark machen. Nicht nur, dass sich in der Initiative selber inzwischen mehr als 120 Organisationen engagieren, die Initiative hat auch erreicht, dass sich dutzende Ökonom*innen und Unternehmen in Deutschland öffentlich für ein wirksames Lieferkettengesetz einsetzen. Und das ist wahrlich ein Erfolg!

Allerdings weißt das neue Lieferkettengesetz große Schwächen auf, denn Wirtschaftsverbände liefen von Anfang an Sturm gegen das Gesetz und sie hatten einen starken Verbündeten in der Bundesregierung – Wirtschaftsminister Peter Altmaier. Das hatte dementsprechend Wirkung. So soll das Gesetz, anders als ursprünglich geplant, nicht für Unternehmen ab 500 Beschäftigten, sondern erstmal nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigen und damit für nur etwa 600 Unternehmen in Deutschland gelten. Zudem soll die zivilrechtliche Haftung von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen im Ausland, an denen sie beteiligt sind, anders als von der Initiative Lieferkettengesetz gefordert, nicht geregelt werden. Dafür haben Betroffene von Menschenrechtsverletzungen, wie Textil-Arbeiter*innen in Osteuropa, die für deutsche Märkte unter menschenunwürdigen und krankmachenden Bedingungen schafften müssen, nach wie vor keine Chance von deutschen Gerichten eine Entschädigung zugesprochen zu bekommen, wenn sie z.B. durch Missachtung von Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz schwerwiegend in ihrer Gesundheit geschädigt werden. 
Trotzdem ist mit der Einigung auf das Lieferkettengesetz ein wichtiger Durchbruch erzielt worden, weil Deutschland damit dem Märchen von der freiwilligen Selbstverpflichtung von Unternehmen beim Menschenrechtsschutz den Rücken zukehrt. Dieser Schritt ist gleichzeitig ein wichtiges Signal für den Prozess der Erarbeitung einer EU-Regelung für nachhaltige Lieferketten, in dem Deutschland sich jetzt viel glaubwürdiger engagieren kann. 
Der Entwurf für das Lieferkettengesetz muss nun noch vom Bundeskabinett beschlossen und vom Bundstag verabschiedet werden. Es ist weiter wichtig, dass der zivilrechtliche Druck für ein ambitioniertes Lieferkettengesetz weiter aufrecht erhalten wird.

Der folgende Bericht von Monitor zeigt, an welchen Stellen es hakt und welche wichtige Passagen rausgestrichen wurden.

Erfolg der Lobbyisten: Wie das Lieferkettengesetz demontiert wurde
https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/lieferkettengesetz-100.html